Wer eine Eigentumswohnung kauft, ist sich bewusst, dass die Verwaltung gemäß § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum betrifft.
Wenn Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als erfahrene Mietverwalter übernehmen wir sämtliche relevante Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung sowie alle Aspekte des Mietverhältnisses.