TECH­NISCHE IMMO­BILIEN­VER­WALTUNG AUS HAMBURG


Die dezentrale technische Verwaltung von Immobilien fokussiert sich auf den Substanzerhalt und die Wirtschaftlichkeit. Ein kontinuierliches, qualitätsorientiertes Management zielt darauf ab, die Betriebs- und Instandhaltungskosten zu minimieren, wodurch die Vermietbarkeit Ihrer Immobilien gefördert und die Rendite gesichert sowie gesteigert wird.





MUC Immobilien bietet die technische Betreuung Ihrer Immobilie in sechs Leistungsbereichen an:

  • Instandhaltungsmanagement
  • Planungsleistungen
  • Prozessoptimierung
  • Dokumentation
  • Energiemanagement
  • Modernisierung/Sanierung

Diese Leistungsbereiche decken den gesamten technischen Handlungsbedarf ab und gewährleisten eine optimale Betreuung Ihrer Immobilie.


Profil des technischen Leistungsspektrums
Instandhaltungsmanagement


Die technischen Verwaltungstätigkeiten für die Instandhaltung und Instandsetzung umfassen:


  •  Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen, einschließlich der Auswahl geeigneter Fachfirmen und Rechnungsprüfung
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten

  • Vorausplanung und Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen


Hauptziele zur Bestandsoptimierung in Abstimmung mit dem Investor:

  • Sicherung der Vermögenswerte der Immobilie
  • Optimierung der Instandhaltungs- und Folgekosten
  • Nachhaltige Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Immobilie
  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Immobilie


Maßnahmen zur Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit:

  • Planung aller erforderlichen Maßnahmen
  • Erstellung eines Plans für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Vorschläge für Instandhaltungs-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Durchführung von Ausschreibungen
  • Kontinuierliche Budgetkontrolle
  • Regelmäßige Überwachung des baulichen Zustands
  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen
  • Abschluss und Kündigung von Hausmeister- und Dienstleistungsverträgen
  • Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht mindestens einmal pro Quartal
  • Pflege des Kontakts zu Mietern in technischen Fragen
  • Vergabe der laufenden Instandhaltungsarbeiten
  • Überwachung der Leistungen von Handwerksfirmen
  • Überwachung der Leistungen von Dienstleistern